Manoja Yoga AGB´s
Stand 15. Mai 2017
§1 Leistungen, Hausordnung
Mitgliedschaft Yoga: Mit fristgemäßer Zahlung des Mitgliedsbeitrages, gemäß §2 dieser Vereinbarung, erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der in der Anmeldung definierten Leistung. Im Bereich Yoga ist der Kunde berechtigt, die im Internet unter www.manojayoga.de dargestellten Kurse zu besuchen. Mitgliedschaften, die mit dem Zusatz „geschlossene Kurse“ gekennzeichnet sind, erfordern eine separate Anmeldung. Für die Nutzung besonders gekennzeichneter Bereiche oder Sonderleistungen können zusätzliche Kosten erhoben werden. Ist der Kursraum bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl gefüllt und keine Teilnahme mehr möglich, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils oder des gesamten Mitgliedsbeitrages.
Abos: Diese haben die in der Preisliste ausgewiesene Gültigkeit ab Kaufdatum (z.B. 10x Yoga oder 30x Yoga in 12 Monaten). Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt werden.
Privatstunde: Bei Einzelvereinbarung von Terminen bei Privatstunden ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin erforderlich. Erfolgt die Absage später, wird die Einheit berechnet (von der Mehrfachkarte abgezogen.)
Feste Kurse: Die Anmeldung zu einem festen Kurs muss durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen. Nachfolgend erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die gleichzeitig eine Anmeldebestätigung (Buchungsbestätigung) darstellt. Erst mit Eingang der Rechnung/Bestätigung beim Teilnehmer wird der Vertrag wirksam. Nimmt der Teilnehmer an einer Ausbildung, einem Kurs oder einem Kurspaket teil, ohne dass diesem zuvor die Rechnung/Bestätigung zugegangen ist, gilt der Vertrag mit Teilnahmebeginn als wirksam geschlossen. Bei Kursen mit festen Terminen (z.B. Anfängerkurse, Workshops) berechtigt der Kauf des Kurspaketes zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden. Ein Kurs findet dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die näheren Einzelheiten regelt die Hausordnung.
Manoja Yoga behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung des Mitglieds vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Vertrages berührt wird und diese das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen. Manoja Yoga ist berechtigt, einmal jährlich 2-wöchige Betriebsferien durchzuführen, in denen Manoja Yoga geschlossen ist. Im Falle einer Mitgliedschaft kann der Kunde verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert. Die Rechte aus der Mitgliedschaftsvereinbarung sind nicht übertragbar.
§2 Mitgliedsbeitrag, Zahlungen
Kurse mit festen Terminen sind im Voraus zur Zahlung fällig. Ein Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand, so ist Manoja Yoga berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Der auf der Vorderseite eingetragene Mitgliedsbeitrag gilt bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung und monatlicher Abbuchung oder bei Vorauszahlungen für die gesamte Laufzeit.
§3 Krankheit/ Ruhezeiten
Im Falle einer Mitgliedschaft gewährt Manoja Yoga dem Mitglied bei Krankheit länger als 2 Wochen Vertragsruhezeiten von bis zu drei Monaten. Um diese Monate verlängert sich die Dauer des Vertrages. Im Falle der Buchung eines Kurses gewährt Manoja Yoga dem Teilnehmer bei längerer Krankheit eine Umbuchung in einen anderen Kurs. Bereits absolvierte Kursabschnitte, werden anteilig berechnet. Die Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes ist in jedem Fall Voraussetzung.
§4 Haftung
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Manoja Yoga haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Schäden, die das Mitglied an Manoja Yoga verursacht, sind vom Mitglied zu ersetzen.
In allen Fällen, in denen das Manoja Yoga abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen - auch aus unerlaubter Handlung - zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet es nur so weit, wie Manoja Yoga oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin versichert, dass er/ sie sportgesund ist und an keinerlei körperlichen Gebrechen leidet, welche eine sichere Teilnahme gefährden oder verhindern. Zudem versichert dieser/diese, dass er/ sie unter keinerlei Drogen- oder Medikamenteneinfluss, insbesondere Alkohol, steht. Für die Nutzung der von Manoja Yoga angebotenen Leistungen verlangt Manoja Yoga, bei folgenden Gegenanzeigen vor Kursbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen und sich die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen: Schwangerschaft, künstliche Befruchtungen, östrogenbedingte Krebserkrankungen, akute Endiometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.)
§5 Mitgliedschaft-Kündigung/ Stornierung-Rücktrittsrecht
Mitgliedschaft: Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung bei Manoja Yoga. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die das Mitglied zu vertreten hat, so behält Manoja Yoga den Beitragsanspruch für den Kündigungsmonat. Im Übrigen werden bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet. Nicht genutzte Einheiten von Mehrfachkarten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist bei Mitgliedschaften beträgt in der Erstlaufzeit (z.B. 12 Monate) 4 Wochen zum Laufzeitende. Die Mitgliedschaften verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Feste Kurse: Nach Zugang der Rechnung/Bestätigung hat der Teilnehmer ab Anmeldung ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung kann nur schriftlich durch den Teilnehmer erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktritts-/Stornierungseingang bei Manoja Yoga. Erfolgt die Stornierung:
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bis 14 Tage vor Kursbeginn, so hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 40% pro gebuchtem Kurs zu entrichten;
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14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 80% des Gesamtrechnungsbetrages;
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bei Stornierung nach dem 1.Tag des Kursbeginn 100 % des Gesamtrechnungsbetrages.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Manoja Yoga ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
§6 Datenschutz, Gerichtstand, Nichtigkeitsklausel
Manoja Yoga ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung (Stornogebühren gehen dann zu Lasten des Kunden) usw. sind Manoja Yoga vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitgliedschaftsvereinbahrung gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz von Manoja Yoga in Deggendorf. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
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